Lockere Gesetze

Rom / Ein Klaps auf den Po ist nach dem Urteil eines italienischen Berufungsgerichts keine sexuelle Belästigung, wenn es sich um einen einzelnen und impulsiven Vorfall handelt. Das Kassationsgericht schloss sich damit in seinem Urteil vom Mittwoch der Entscheidung in einem vorangegangenen Verfahren an. Der Manager einer Gesundheitsbehörde war zunächst der sexuellen Belästigung für schuldig gesprochen und zu 18 Monaten Haft sowie einer Geldstrafe von acht Millionen Lire verurteilt worden.
Das Urteil wurde später verworfen. Eine Angestellte erklärte, der Mann habe gedroht, ihre Karriere zu zerstören, falls sie den Vorfall aus dem Jahr 1994 melde. Das Kassationsgericht begründete sein Urteil damit, der Angeklagte habe keine sexuelle Handlung vornehmen wollen. Das gleiche Gericht hatte 1999 für Empörung gesorgt, als es urteilte, eine Frau in engen Jeans könne nicht vergewaltigt werden. Damals hieß es, die betroffene Frau müsse beim Ausziehen der Hose geholfen haben und habe damit dem Geschlechtsverkehr zugestimmt.

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