So setzen Sie Ihre Fluggastrechte ohne rechtliche Vertretung durch: Ihr Recht auf Entschädigung
Vielleicht haben auch Sie schon einmal die Erfahrung gemacht: Ihr Flug wurde annulliert oder Sie sind aufgrund einer Verspätung nicht rechtzeitig zu Ihrem Anschlussflug gelangt.
Oftmals stoßen Passagiere in solchen Fällen auf Ablehnung ihrer Entschädigungsforderung und geben resigniert auf, um Anwaltskosten zu vermeiden. Wir möchten Ihnen einige Ratschläge geben, wie Sie Ihre Fluggastrechte selbst durchsetzen können.
Verifizieren Sie zunächst, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben
Fluggesellschaften ziehen es oft vor, lange zu zögern, bevor sie reagieren - manchmal erst nach wiederholtem Nachhaken. Es ist daher ratsam, zuerst zu überprüfen, ob sich der Aufwand lohnt.
Wenn Ihr Flug annulliert wurde, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises oder auf eine alternative Flugverbindung sowie eine Entschädigungszahlung. Ebenso haben Sie Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke und variiert zwischen 250€ und 600€.
Falls die Situation dazu führt, dass Sie erst am nächsten Tag fliegen können, ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, Unterkunft und Verpflegung bereitzustellen. Sollte die Airline dies nicht organisieren, können Sie die Kosten selbst übernehmen und später geltend machen.
Kein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn die Verspätung weniger als drei Stunden beträgt, der Flug aufgrund unvorhersehbarer Umstände gestrichen oder verspätet war, oder wenn die Fluggesellschaft zahlungsunfähig ist.
Beantragen Sie Ihre Entschädigung direkt bei der Fluggesellschaft
Wenn Sie sicher sind, dass Ihnen eine Entschädigung zusteht, sollten Sie Ihre Forderung detailliert bei der Fluggesellschaft einreichen: Name, Ticketnummer, Abflugdatum und Ankunftszeit. Eine genaue Dokumentation des Vorfalls ist wichtig. Notieren Sie die Verspätung und weitere relevante Informationen.
Senden Sie Ihre Forderung schriftlich an die Fluggesellschaft - ein Chat mit dem Kundendienst ist hier weniger effektiv. Die meisten Websites bieten ein spezielles Formular für solche Anliegen an. Alternativ können Sie Ihre Forderung per E-Mail oder Einschreiben übermitteln.
Auf verschiedenen Online-Plattformen finden Sie geeignete Musterbriefe für Ihren Fall. Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf. Es ist empfehlenswert, eine Frist von zwei bis vier Wochen zu setzen.
Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SöP)
Falls die Fluggesellschaft innerhalb dieses Zeitraums Ihre Forderung ablehnt oder nicht reagiert, bleibt nur noch der Weg zur rechtlichen Unterstützung. Diese können Sie kostenlos in Anspruch nehmen:
Stellen Sie online einen Antrag bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SöP), die von der deutschen Bundesregierung und der Europäischen Kommission anerkannt ist.
Juristen werden Ihren Fall prüfen und konnten bisher in den meisten Fällen eine zufriedenstellende Lösung für beide Parteien finden.
Flughilfe-Portale
Online-Flugexperten haben es sich zur Aufgabe gemacht, Reisenden bei der Durchsetzung ihrer Fluggastrechte zu helfen. Eine einfache und stressfreie Möglichkeit, Ihre Entschädigungsforderung zu stellen, besteht darin, ein Online-Flughilfe-Portal zu nutzen.
Geben Sie Ihre Daten ein, um sofort zu überprüfen, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben. Sie können Ihr Anliegen an erfahrene Anwälte übergeben und im Erfolgsfall einen Prozentsatz der erhaltenen Entschädigung zahlen. Währenddessen werden Sie regelmäßig über den Stand Ihrer Angelegenheit informiert.