5 Antworten auf wichtige Fragen rund um Vaterschaftstests

Beschäftigt man sich mit diesem Thema, dann steht eine gewichtige Frage im Raum, die nicht geklärt ist. Entweder hat ein vermeintlicher Vater Zweifel an seiner Vaterschaft an einem Kind oder aber eine Frau ist sich nicht ganz sicher, wessen Kind sie denn auf die Welt gebracht hat. Denkbar ist ebenfalls, dass beim Kind im Laufe seines Heranwachsens Zweifel daran entstehen, ob der Vater, der Sie aufgezogen hat, auch tatsächlich sein biologischer Erzeuger ist.

In all diesen Konstellationen kann ein Vaterschaftstest – also ein medizinisch durchgeführtes Abstammungsgutachten – ein biologisches Verwandtschaftsverhältnis entweder bestätigen oder aber widerlegen.

Ich denke, dass jeder Mensch das Recht auf Wissen um seine eigene Abstammung und Herkunft hat. In der Praxis handelt es sich hierbei aber um ein komplexes und empfindliches Thema und da Sie auf diese Seite gefunden haben, nehme ich mal an, dass Sie sich bereits mehr oder weniger damit auseinandergesetzt haben und eventuell nun in Erwägung ziehen, auf die Möglichkeiten eines Vaterschaftstests zurückzugreifen.

5 Antworten auf wichtige Fragen zum Vaterschaftstest - Gesetzliche Regelungen und Kosten Jeder Mensch hat das Recht auf Wissen um seine Abstammung

Bei dieser Entscheidung sind mit Sicherheit mehrere Faktoren zu berücksichtigen. Auch wenn wir davon ausgehen, dass es im besten Sinne des Kindes – und auch anderer Beteiligter - ist, möglichst früh Sicherheit in dieser Frage zu erhalten, kann sowohl der Prozess der Feststellung als auch die Klärung erhebliche Folgen nach sich ziehen. Daher sollte dieser Schritt stets gut überlegt sein.

Jeder Fall gestaltet sich anders und auch die Menschen sind unterschiedlich. Daher kann man keine generelle Handlungsempfehlungen abgeben. Sollten Sie kurz vor diesem Schritt stehen und noch Fragen oder Zweifel haben, dann ist es mit Sicherheit ratsam, einen Psychologen und/oder einen Anwalt zu Rate zu ziehen, um sowohl die rechtlichen, wirtschaftlichen als auch die psychologischen und emotionalen Konsequenzen für die Beteiligten ausreichend einschätzen zu können.

Ich möchte in diesem Artikel aber zumindest schon mal die 5 häufigsten Fragen rund um Vaterschaftstests abhandeln und versuchen, darauf schon mal erste Antworten bereitzustellen.

1. Ablauf - Wie funktioniert ein Vaterschaftstest?

Bei der Erstellung eines Abstammungsgutachten zur Ermittlung einer Verwandtschaft zwischen zwei Personen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Beispielsweise kann man auf einen Blutgruppentest oder ein anthropologisch-erbbiologisches Gutachten setzen.

Die mit Abstand aber verbreitetste und sicherste Methode ist die DNA-Analyse. Dabei wird zunächst eine Probe des Erbgutes von Vater und Kind benötigt, die dann miteinander verglichen werden. Möchte man noch eine klein wenig mehr Sicherheit beim Ergebnis erhalten, dann kann man optional auch noch eine DNA-Probe der Mutter hinzuziehen.

Diese Proben können aus dem Speichel, Blut oder auch aus Haaren bestehen, da all diese organischen Stoffe die notwendigen Erbinformationen des Spenders enthalten. In den allermeisten Laboren nimmt man der Einfachheit halber einen Speichelabstrich aus der Mundhöhle mit einem Wattestäbchen. Somit muss nicht einmal Blut abgenommen werden und die Abgabe einer Probe ist sehr schnell erledigt.

Je nachdem, wo Sie den Vaterschaftstest durchführen lassen, wird die Probe entweder vor Ort analysiert oder in ein Labor eingeschickt. Dort wird dann anhand von fest definierten Kriterien der Grad der Übereinstimmung beider Proben gemessen.

Als Ergebnis steht zum Schluss die Wahrscheinlichkeit der Vaterschaft. In Deutschland geht man bei einem Wert von 99,9% oder darüber davon aus, dass diese praktisch als erwiesen gilt.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass es einen wichtigen Unterschied zwischen einem DNA-Test zur Feststellung der biologischen Verwandtschaft und einem Gentest gibt, obwohl bei beiden Testarten Erbgut untersucht wird.

Beim Abstammungsgutachten werden lediglich die notwendigen Geninformationen miteinander verglichen, die zur Feststellung des Verwandtschaftsverhältnisses dienen. Es werden also so gut wie keine weiteren Informationen und Daten über die Eigenschaften der untersuchten Personen dabei ermittelt. Das mindert die Bedenken, dass man zu viele genetische Daten über sich preisgibt.

2. Rechtliche Situation - Welche rechtlichen Regelungen gilt es zu beachten?

Da es bei solchen Tests um ein heikles Thema geht, das in die Persönlichkeitsrechte von Menschen eingreift und weitreichende rechtliche, soziale und emotionale Folgen haben kann, gelten in Deutschland dafür entsprechend strenge gesetzliche Regelungen.

Einwilligung aller Beteiligten erforderlich

Allen Regelungen voran muss zunächst auf alle Fälle die Einwilligung von allen Beteiligten vorliegen. Dafür gibt es entsprechende Formulare zur Einverständniserklärung. Bei Kindern, die noch nicht volljährig oder noch unmündig sind, muss der/die Sorgeberechtigte – in der Regel die Mutter - die Einwilligung stellvertretend erteilen.

Heimliche Papa-Tests

Da sich DNA-Proben auch teils von liegen gelassenen Zigarettenstummeln, benutzten Taschentüchern, Gläsern oder aus Kamm-Haaren gewinnen lassen, kann die Versuchung einer Mutter eventuell groß sein, im Zweifelsfall heimlich einen Test ohne das Wissen des potentiellen Vaters durchführen zu lassen.
Hier ist aber deutlich zu vermerken, dass solch ein Vorgehen illegal ist und in Deutschland als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Das kann eine Geldstrafe von mehreren tausend Euro nach sich ziehen.

Auch bei Anbietern im Internet, die großmundig mit der Durchführung von heimlichen Vaterschaftstests werben ist höchste Vorsicht geboten. Es mag zwar sein, dass nach aktueller Rechtslage in manchen Ländern wie Österreich, Belgien oder Holland nicht zwingend eine Einwilligung des Vaters vorliegen muss, dennoch kann Kunden aus Deutschland durchaus eine hohe Strafe drohen.

Außerdem ist auch in diesen Ländern die rechtliche bzw. amtliche Verwertbarkeit von heimlichen Papa-Tests noch lange nicht gegeben (siehe Artikel auf GesundesLeben.at zum Thema Vaterschaftstests in Österreich)

Rechte der Mutter

Ist der vermeintliche Vater nicht einverstanden, dann haben Mütter unter bestimmten Voraussetzungen allerdings das Recht, eine Vaterschaftsfeststellung vor dem zuständigen Amtsgericht einzuklagen. Eine der Voraussetzungen dafür ist, dass es noch keinen gesetzlich anerkannten Vater des Kindes gibt.

Rechte des Vaters

Auf der anderen Seite wurden die Rechte der Väter und hier natürlich auch der sogenannten Väter von Kuckuckskindern in den vergangenen Jahren gestärkt. Das ist eine logische Konsequenz aus den umfangreichen Pflichten, die sich aus der Vaterschaft ergeben. Da ist es also nur verständlich, wenn mancher Vater da auf Nummer sicher gehen will, ob das Kind auch tatsächlich von ihm ist.

Möglichkeiten und Ablauf eines Abstammungsgutachstens zur Vaterschaftsbestimmung Bei der Klärung der Vaterschaft geht es zuallererst um das Kindeswohl

Prinzipiell ist erst mal jeder gesetzlich anerkannte Vater dazu berechtigt, vor Gericht eine Vaterschaftsbestimmung einzufordern. Es ist gängige Praxis, dass Familiengerichte in Deutschland solchen Anträgen meist zustimmen (Ausnahme: das Kindeswohl ist dadurch gefährdet).

Ist der Antragsteller jedoch nicht juristisch als Vater anerkannt, gestaltet es sich schwieriger. Hier muss dem Gericht glaubhaft vermittelt werden, dass ein aufrichtiges und ernstes Interesse am Kind besteht und dass der Kontakt zum Kind eindeutig dessen Wohl dient.

Ohne unabhängigen Zeugen geht es nicht

Abschließend ist noch ein weiterer wichtiger Punkt anzuführen: Bei der Entnahme der Probe muss zwingend ein unabhängiger Zeuge anwesend sein - z.B. ein Arzt oder ein Mitarbeiter des Jugendamtes. Damit soll verhindert werden, dass ein Vaterschaftstest einfach manipuliert werden kann. Der Zeuge muss seine Anwesenheit schriftlich bestätigen.

Das nachfolgende Video beantwortet noch weitere Fragen zur rechtlichen Situation:

3. Pränataler Vaterschaftstest – Erlaubt oder nicht?

Stöbert man ein wenig durch das Internet, stößt man immer wieder auf den Begriff des Pränatalen Vaterschaftstests. Vor allem auf ausländischen Seiten wird dieses Thema teils ausführliche behandelt.
Es geht dabei um eine Testung auf Vaterschaft bereits vor Geburt des Kindes. Dazu wird die DANN-Probe des ungeborenen Kindes invasiv – also per medizinischem Eingriff – aus dem Körper der Mutter entnommen.

Da diese Form der Testung ein Risiko für das Wohl des Kindes darstellt und zu einer höheren Fehlgeburtenrate führen kann, wurden pränatale Tests mit dem Inkrafttreten des Gendiagnostikgesetzes im Februar 2010 verboten (Ausnahme: bei Schwangerschaft infolge von Sexualdelikten). Ohne behördliche Anordnung sind vorgeburtliche Tests also nicht erlaubt und es ist strengstens davon abzuraten.

4. Wo kann ich einen Test durchführen lassen?

Die Durchführung eines Vaterschaftstests kann entweder bei einem Arzt (z.B. Hausarzt), direkt bei einem zertifizierten Labor oder mit einem Vaterschafts-Test-Paket von zuhause aus durchgeführt werden.

Bei der letztgenannten Möglichkeit entnehmen die Eltern zuhause die entsprechenden Gewebeproben (meist Speichelproben) und schicken diese dann an ein Labor, das speziell für solche Tests geprüft und zertifiziert wurde. Die Analyse selbst nimmt durch modernste Technologie in der Regel nur wenig Zeit in Anspruch. Oft steht das Ergebnis schon innerhalb weniger Tage zur Verfügung.

Wichtig für die gerichtliche Verwertbarkeit der Ergebnisse ist seit 2011 die Regelung, dass Anbieter von Vaterschaftstests nach der ISO-Norm 17025 zugelassen sein müssen.

Demnach dürfen Proben für einen Test – selbst bei privater Durchführung – nur noch vor neutralen Zeugen, zum Beispiel dem Hausarzt, entnommen werden und müssen lückenlos dokumentiert werden, damit der Test rechtsgültig ist. Testergebnisse von daheim entnommener Proben haben daher vor Gericht keinen Bestand. Das sollten Sie bei Ihren Überlegungen zur Anbieterwahl auf jeden Fall berücksichtigen.

Man kann also sagen, dass Vaterschaftstests mittlerweile unkompliziert, schnell und relativ kostengünstig durchgeführt werden können. Deutsche Anbieter unterliegen dabei aber genauen Vorschriften und müssen ihre gleichbleibend hohe Qualität bei regelmäßigen Kontrollen immer wieder unter Beweis stellen.

Da dies bei Anbietern aus dem Ausland – auch wenn diese vielleicht günstiger zu sein scheinen – nicht gewährleistet werden kann und oft Unsicherheit über die angewandten Qualitätsstandards herrscht, ist es ratsam, einem Anbieter aus dem Inland sein Vertrauen zu schenken.

5. Finanzielles – Mit welchen Kosten habe ich zu rechnen?

Beim Faktor Kosten ist zunächst einmal zu unterscheiden, ob es eine außergerichtliche Einigung aller Beteiligten zur Durchführung des Tests gibt oder die Parteien zerstritten sind. Auch aus Kostengründen ist eine private Einigung ohne einen Rechtsstreit vorzuziehen.

Bei zertifizierten Anbietern und Laboren vor Ort liegt die Durchführung eines Tests zwischen 200 und 700 Euro. Bei Anbietern aus dem Internet befindet sich die Preisspanne etwa bei 130 bis 250 Euro (z.B. ab 139 Euro auf www.vaterschaftstest-dna.com).

Bei einem gerichtlich angeordneten Test sind die Kosten durch amtliche Beglaubigungen, Gutachten, Kosten für Sachverständige, durch das Gericht beauftragte Labore und Verwaltungsaufwand auf jeden Fall um einiges höher.

In manchen Fällen können die Kosten für einen Test vom Jugendamt übernommen werden, dies liegt aber im Ermessen des Amts und wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Bei Personen mit sehr geringem Einkommen kann auch das jeweilige Gericht die Kosten übernehmen. Klären Sie dies bitte aber im Vorfeld, um später ein böses Erwachen zu vermeiden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen die wichtigsten Fragen rund um Vaterschaftstests erst mal beantworten und Ihnen einen groben Überblick über diese Thematik liefern.

Abschließend ist es mir noch ein großes Anliegen, festzuhalten, dass dieser Artikel lediglich Informationszwecken dient und meine persönliche Argumentation ist. Er stellt keinerlei rechtliche, medizinische oder sonst irgendwie fachliche Beratung dar und kann diese auch nicht ersetzen. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen Arzt und/oder Anwalt.

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